Zum Jahresende 2009 waren in Österreich rund
Während die
Die bestimmenden Unternehmenszentralen für österreichische Unternehmen unter ausländischer Kontrolle hatten ihren Sitz hauptsächlich in Deutschland (in 41% der Fälle), der Schweiz (12%), Italien (6%), den USA und den Niederlanden (jeweils 5%) und dem Vereinigten Königreich (4%).
Neben ihren inländischen Tätigkeiten (siehe dazu die jährliche Leistungs- und Strukturstatistik der Statistik Austria) erwirtschafteten in Österreich ansässige Unternehmen durch ihre ausländischen Töchter 2009 Umsätze im Wert von 238 Mrd. Euro. Sie waren dabei hauptsächlich in den EU-Ländern vertreten, wobei hier die „neuen Mitgliedsländer“ eine herausragende Rolle spielen, und zwar die Tschechische Republik und Ungarn mit rund 9% der Auslandstöchter, die Slowakei und Rumänien (rund 5%), sowie Polen (4%). Danach folgt bereits der Beitrittskandidat Kroatien, wo sich nur knapp weniger als 4% aller österreichischen Auslandstochterunternehmen finden. Unter allen Ländern nahm allerdings nach wie vor Deutschland mit knapp 14% der kontrollierenden Auslandsbeteiligungen die Spitzenposition als Zielland österreichischer Auslandsaktivitäten ein.
Dem generellen Trend des Krisenjahres 2009 mit tendenzieller Zurückhaltung bei den Auslandsbeteiligungen (sowohl aktiv als auch passiv) bzw. teilweise rückläufigen Wirtschaftsdaten standen im Bereich der FATS-Statistik im Berichtsjahr diverse punktuelle Sondereffekte gegenüber (z.B. Verkauf der österreichischen Luftlinie AUA, Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria, punktuelle Aufwertung der österreichischen Standorte innerhalb der Struktur einzelner internationaler Konzerne etc.).
Während die Anzahl der kontrollierenden grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen sowohl auf der Aktivseite (Auslandstöchter inländischer Unternehmen bzw. Investoren), als auch auf der Passivseite (auslandskontrollierte Unternehmen in Österreich) weiterhin anstieg (um 6 bzw. 1%), entwickelten sich die entsprechenden Wirtschaftskennzahlen der beiden Seiten aufgrund der erwähnten Effekte recht unterschiedlich.
| Größe | 2008 | 2009 | Veränderung
2008 |
|---|---|---|---|
| Auslandskontrollierte Unternehmen in Österreich | |||
| Anzahl der Auslandsunternehmenseinheiten | |||
| Beschäftigte im Jahresdurchschnitt | |||
| Umsatzerlöse in Mio. EUR | |||
| Auslandstöchter inländischer Unternehmen | |||
| Anzahl der Auslandsunternehmenseinheiten | |||
| Beschäftigte im Jahresdurchschnitt | |||
| Umsatzerlöse in Mio. EUR | |||
Die Beschäftigtenanzahl in den auslandskontrollierten Unternehmen in Österreich fiel 2009
– gleichlaufend zur gesamten gewinnorientierten Inlandswirtschaft
– um 2% von
In den Auslandstöchtern der österreichischen Unternehmen stieg die
Beschäftigtenanzahl hingegen um weitere 4% auf knapp
Für weitere Details siehe auf den beiden thematischen Unterseiten zu Inward- und Outward-FATS.
Für internationale Daten sowie Informationen Eurostats zur Auslandsunternehmenseinheitenstatistik siehe „Links“.
Eine wesentliche, in der wirtschaftlichen Analyse immer wichtiger werdende Eigenschaft einer nationalen (Volks-)Wirtschaft ist die Verflechtung ihrer Wirtschaftseinheiten mit der übrigen Welt. Diese äußert sich neben dem internationalen Austausch von Waren und Dienstleistungen vor allem in grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen. Dies betrifft sowohl die Beteiligungen der Unternehmen eines Landes an Unternehmenseinheiten im Ausland (= „aktive“ Beteiligungen), als auch die Beteiligungen ausländischer Unternehmen (Investoren) im Inland (= „passive“ Beteiligungen). Um dieses Phänomen, das eng mit dem Schlagworten der (wirtschaftlichen) Globalisierung, der Verlagerung von Produktionsressourcen, etc. in Zusammenhang steht, genauer zu beschreiben, werden seit geraumer Zeit Daten über Auslandsbeteiligungen gesammelt und publiziert, insbesondere im Rahmen der Direktinvestitionsstatistiken.
Um die Statistiken verstärkt auf den realwirtschaftlichen Aspekt dieses Phänomens auszurichten und zugleich auf eine international vergleichbare Basis zu stellen, wurde auf EU-Ebene im Jahr 2007 eine Verordnung über Statistiken zu Auslandsunternehmenseinheiten verabschiedet (Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten, ABl. 2007 L 171/17). Deren Umsetzung wird in Österreich zusätzlich durch eine nationale Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung konkretisiert (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Statistik der Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung), BGBl. II Nr. 345/2008). Im internationalen Gebrauch hat sich für diesen Statistikbereich die Bezeichnung „FATS“ etabliert, wobei FATS für „Foreign AffiliaTes Statistics“ steht.
In früheren Jahren wurde diese Statistik – zumindest in Teilbereichen – von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erstellt.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007, dem ersten laut EU-Verordnung verpflichtenden Berichtsjahr der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik, wird die FATS-Statistik nunmehr von der Statistik Austria – weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der OeNB – erstellt. Dies gilt sowohl für die „Inward“-, als auch für „Outward“-Richtung:
Kontrolle bezieht sich dabei – gemäß internationalen Konventionen
– auf die Möglichkeit, die allgemeine Unternehmenspolitik eines Unternehmens
zu bestimmen, indem gegebenenfalls die Personen der Unternehmensleitung
festgelegt werden können. Dies kann durch die Ausübung einer Mehrheit
an Stimmrechten, durch die Kontrolle einer Mehrheit von Gesellschaftsanteilen
oder durch anderweitig (rechtlich) eingeräumte Möglichkeiten, die
Geschäftsführung eines Unternehmens zu bestimmen, geschehen.
Ausländische
Kontrolle liegt vor, wenn die kontrollierende Einheit in einem
anderen Land ansässig ist als die Unternehmenseinheit, über die sie
die Kontrolle ausübt.
Es sind dabei sowohl direkte als auch indirekte (das heißt, über weitere, zwischengeschaltete
Unternehmenseinheiten ausgeübte) Kontrollbeziehungen zu berücksichtigen.
In der FATS-Statistik ist dabei die „letztendliche“ Kontrolle relevant, d.h. als Kontrollland
in einer Kette von Kontrollbeziehungen gilt jenes Land, in dem die Unternehmenseinheit
(bzw. natürliche Person) ansässig ist, die von keiner weiteren Einheit
kontrolliert wird.
In Übereinstimmung mit der europäischen sieht die nationale Verordnung die Erstellung und Übermittlung der jährlichen Auslandsunternehmenseinheitenstatistik 20 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes vor. Diese Frist trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erstellung der FATS-Statistiken aus Gründen der Respondentenentlastung in erster Linie auf der Nutzung anderer Statistiken aufbaut; dies sind insbesondere die jährliche Leistungs- und Strukturerhebung, die F&E-Erhebung (Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung), sowie die Statistik der Direktinvestitionsbestände. Zusätzlich sind Informationen aus dem nationalen statistischen Unternehmensregister von wesentlicher Bedeutung.
Die Datenübermittlung an Eurostat erfolgt daher jeweils mit Ende August des 2. dem Berichtsjahr folgenden Jahres; dies ist nur wenige Wochen nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungs- und Strukturerhebungen bzw. der F&E-Erhebung (im zweijährigen Rhythmus).