Bei der Einkommensteuerstatistik handelt es sich um
eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der
Finanzverwaltung ausgewertet werden. Sie basiert auf über 872.000 Einkommensteuerveranlagungen.
Veranlagt werden (natürliche) Personen, die Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen. Die
Besteuerung bei nichtselbständiger Arbeit erfolgt grundsätzlich durch
Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt. Lohnsteuerpflichtige,
die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der o. a. Einkunftsarten
beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt.
Veranlagungsfälle
Die Einkommensteuerstatistik 2009 weist 872.422 Veranlagungsfälle
(+5.688 oder +0,7% gegenüber dem Vorjahr), davon 577.972 Steuerfälle
(-23.085 oder -3,8%) und 294.450 Nullfälle (+28.773 oder +10,8%), aus.
Nullfälle sind zur Einkommensteuer veranlagte Personen, die zwar grundsätzlich
steuerpflichtig sind, bei denen sich aber entweder durch zu geringe
Einkünfte oder durch Verluste oder Abzug von Sonderausgaben kein oder
nur ein minimales zu versteuerndes Einkommen ergibt, weshalb keine oder
nur eine geringfügige Steuer vorgeschrieben wird, die sich durch diverse
Steuerabsetzbeträge entweder auf Null reduziert oder zu einer Gutschrift
führt. Die Nullfälle werden bei den folgenden Ausführungen außer
Acht gelassen
Einkünfte und Festgesetzte Einkommensteuer
Gegenüber 2008 sank das Volumen der Einkünfte der
Steuerfälle auf 25,4 Mrd. Euro (-1,0%). Das zu versteuernde Einkommen
fiel auf 24,6 Mrd. Euro (-1,5%), die festgesetzte Einkommensteuer belief
sich auf 7,7 Mrd. Euro (-5,0%), wodurch sich eine Steuerbelastungsquote
von 31,2% ergab. Ursache für den Rückgang der Steuerfälle und ihrer
Haupterhebungsmerkmale ist die Steuerreform 2009, wo im Zuge der Tarifreform
die Steuerfreigrenze von 10.000 auf 11.000 Euro angehoben wurde, wodurch
„kleine“ Steuerfälle zu Nullfällen wurden. Die meisten (saldierten)
Einkünfte wurden aus der Einkunftsart „Nichtselbständige Arbeit“
mit 13,4 Mrd. Euro bezogen, gefolgt von den Einkünften aus „Selbständiger
Arbeit“ mit 5,2 Mrd. Euro und jenen aus „Gewerbebetrieb“ mit 4,6 Mrd.
Euro.
Bemessungsarten
Differenziert man die Steuerfälle nach Bemessungsarten,
so waren 98,7% unbeschränkt steuerpflichtig, lediglich 7.393 oder 1,3%
hatten ihren Wohnsitz im Ausland und waren mit ihren in Österreich
erzielten Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig (unter den Nullfällen
befanden sich noch weitere 5.799 beschränkt Steuerpflichtige).
Innerhalb der Gruppe der unbeschränkt Steuerpflichtigen
wird zwischen nur nach Tarif Besteuerten (515.718 Personen) und
solchen mit „anderen Bemessungsarten“ unterschieden, wie Grenzgänger,
d.s. in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland
(Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein) ihren Arbeitsplatz
haben und in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort auspendeln.
Für diese Gruppe der Grenzgänger (22.570 Personen) steht Österreich
das Besteuerungsrecht zu. 17.616 Steuerpflichtige hatten einen Progressionsvorbehalt
(wobei ausländische Einkünfte zwar nicht besteuert, jedoch zur Ermittlung
des auf die inländischen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes herangezogen
werden.
Erwähnenswert ist noch jene Gruppe von unbeschränkt
Steuerpflichtigen, deren Einkünfte zum Teil oder zur Gänze (16.042)
mit dem halben Steuersatz zu besteuern waren. Es handelt sich dabei
um außerordentliche Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus der Veräußerung
von Beteiligungen, Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, Einkünfte
aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen, Einkünfte
aus Betriebsaufgaben und um nicht entnommene Gewinne.
Einkommensstufen und Geschlecht
Mit einem fallmäßigen Zweidrittelanteil trugen die
Männer drei Viertel zu den Gesamteinkünften bei und erzielten knapp
vier Fünftel des Steueraufkommens. Sie versteuerten durchschnittlich
48.100 Euro und zahlten 15.800 Euro Einkommensteuer, woraus sich eine
Steuerbelastungsquote von 32,7% ergab. Die korrespondierenden Vergleichszahlen
für die Frauen betrugen 32.000 Euro, 8.600 Euro sowie 26,8%. Bei einer
Gesamtbetrachtung lag das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen
bei 42.600 Euro, die festgesetzte Einkommensteuer bei 13.300 Euro und
die Steuerbelastungsquote bei 31,2%. Der Median des zu versteuernden
Einkommens – das ist jener Wert, den jeweils die Hälfte der Steuerpflichtigen
über- bzw. unterschreitet - lag bei 27.200 Euro. 36.688 Steuerpflichtige
hatten ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro; dabei standen
30.872 Männer 5.816 Frauen gegenüber.
Regionalgliederung
Im landesweiten Durchschnitt (ohne beschränkt Steuerpflichtige)
lag der Gesamtbetrag der Einkünfte der Männer mit 49.900 Euro um +49%
über jenen der Frauen (33.400 Euro), wobei große regionale Unterschiede
zu Tage traten. In den Bundesländern Salzburg (+55%) und Oberösterreich
(+55%) war der Vorsprung der Männer besonders groß. Am geringsten
fielen die Einkommensvorteile der Männer im Burgenland mit +39% aus.
Der Österreichdurchschnitt von 44.300 Euro wurde
in 22 der insgesamt 99 Politischen Bezirke (Wien als ein Bezirk) überschritten,
in 77 Bezirken lag er darunter. Spitzenreiter war der Bezirk Mödling
mit durchschnittlich 52.200 Euro, gefolgt von Wels-Stadt (51.900 Euro)
und Linz-Stadt (51.700 Euro). Die niedrigsten Werte wurden in den Bezirken
Schärding mit 34.300 Euro, Braunau am Inn (32.900 Euro) und Hollabrunn
(32.400 Euro) registriert. Innerhalb der Bundeshauptstadt lagen die
durchschnittlichen Einkünfte im ersten Wiener Gemeindebezirk bei 82.900
Euro, in Wien 19 betrug dieser Wert 65.700 Euro und in Wien 13 64.300
Euro. Wien erzielte mit einem Fünftel der Steuerpflichtigen 23% aller
Einkünfte und trug ein Viertel zum Steueraufkommen bei.
Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Einkommensteuer
2009“ kann nach ihrer Fertigstellung samt allen Tabellen gratis als
pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter
„Publikationen“ (siehe unten).