Maastricht-Indikatoren

Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die fiskalischen und monetären Maastrichtkriterien erfüllt.

Folgende fiskalischen Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:

  • Das öffentliche Defizit darf 3% des Brutto-Inlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen.
  • Der öffentliche Schuldenstand darf maximal 60% des BIP erreichen.

Folgende monetären Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:

  • Die nationale Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen.
  • Der langfristige Zinssatz darf höchstens 2 Prozentpunkte höher als in den preisstabilsten EU-Staaten liegen.
    
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Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages (1. Teil)PDF
Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages (2. Teil)PDF


Maastricht-Indikatoren, Konvergenzkriterien, Österreich im EU-Vergleich


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