In der Beilage T des Arbeitsbehelfes zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz sind die budgetierten Ausgaben des Bundes für Forschung und Forschungsförderung zusammengefasst, die sowohl die Zahlungen des Bundes an internationale Organisationen, die Forschung und Forschungsförderung (mit) als Ziel haben (Teil a), als auch die nationalen Ausgaben des Bundes für Forschung und Forschungsförderung (Bundesbudget-Forschung; Teil b) umfassen.
Die forschungswirksamen finanzgesetzlichen Ansätze der Beilage T (Teil a und Teil b) dienen als Grundlage zur Klassifizierung nach sozio-ökonomischen Zielsetzungen für die Berichterstattung an EU und OECD und werden unter Anwendung des „GBAORD“-Konzeptes (Government budget appropriations or outlays for R&D), welches sich primär auf das Budget des Zentral- bzw. Bundesstaates bezieht, ausgewertet.
Im Jahr 2011 sind vom Bund Ausgaben für Forschung und Forschungsförderung in der Höhe von 2,4 Mrd. Euro budgetiert, wobei die Beitragszahlungen an internationale Organisationen, die Forschung und Forschungsförderung als Ziel haben, 97,8 Mio. Euro betragen.
Die höchsten Anteile an den Ausgaben des Bundes für Forschung und Forschungsförderung im Jahr 2011 nach sozio-ökonomischen Zielsetzungen entfallen auf die Kategorien „Förderung der allgemeinen Erweiterung des Wissens“: 29,8%, „Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie“: 25,6% und „Förderung des Gesundheitswesens“: 21,6%.