Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl. II Nr. 122/2010, mit der Durchführung der Agrarstrukturerhebung 2010 mit Stichtag 31. Oktober 2010 beauftragt. Die Agrarstrukturerhebung ist als Vollerhebung bei allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht!
Hinweis: Auch nach Ablauf der Meldefrist für Direktmelder (Ende November 2010) können Sie Ihren Fragebogen hier herunterladen, ausfüllen und senden. In diesem Fall teilen Sie aber bitte Ihrer Gemeinde unbedingt mit, dass Sie selbst melden und keinen Termin bei der Gemeinde zur Ausfüllung brauchen.
In Kombination mit der Erhebung zu landwirtschaftlichen Produktionsmethoden wird 2010 erstmals seit dem Jahr 1999 wieder eine Vollerhebung durchgeführt. Der Bedarf nach vergleichbaren und zuverlässigen agrarstatistischen Daten hat sich seit 1999 deutlich erhöht. Für agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie etwa für die Festlegung von Abgeltungen von Leistungen und Ausgleichszahlungen oder die Entwicklung von Förderungsprogrammen, stellen die Ergebnisse dieser Erhebung eine unentbehrliche Grundlage dar.
Für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie auch für die Europäische Kommission liefert die Agrarstrukturerhebung 2010 (AS 2010) wertvolle Erkenntnisse über die Entwicklung der österreichischen und europäischen Landwirtschaft. Gerade zur Bewertung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch für Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2013 ist die Europäische Kommission einmal mehr auf unabhängig gewonnene Daten angewiesen.
Die Ergebnisse der Erhebung werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2012 auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlicht.
Neben den klassischen agrarstrukturellen Kernthemen dieser Erhebung wurden einige neue Themen wie etwa Bodenbearbeitung, Erosionsschutz, Klimarelevanz, Nutzung erneuerbarer Energien oder Tourismus in den Fragenkatalog aufgenommen, die ihren Hintergrund in umweltpolitischen Fragestellungen oder etwa in der Abbildung der fortschreitenden Diversifizierung der Betriebe haben. Um den bisher lückenhaften Datenbestand im Biolandbau zu schließen und gleichzeitig dem gestiegenen Datenbedarf der Öffentlichkeit sowie der Konsumenten und Konsumentinnen Rechnung tragen zu können, wurden Fragen betreffend die biologische Bewirtschaftung hinzugefügt. Umweltbezogene Daten aus der aktuellen Agrarstrukturerhebung werden etwa zur Bildung von Agrarumweltindikatoren benötigt. Erstmals wird auch flächendeckend ermittelt, wie viele Landwirte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie betreiben. Diese Daten dienen zusammen mit anderen Angaben zur besseren Darstellung jener Leistungen, die bäuerliche Betriebe im Sinn einer multifunktionalen Landwirtschaft für den gesamten ländlichen Raum erbringen.
Basierend auf den Erfahrungen und Anregungen, die im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen 2005 und 2007 gesammelt werden konnten, wurde der nunmehr vorliegende Fragebogen entwickelt. Anwenderfreundlichkeit für die Auskunftspflichtigen stand dabei im Vordergrund:
Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz idgF. Ein Höchstmaß an Datenschutz wird auch durch die Verwendung von persönlichen Zugangsdaten gewährleistet: Die auskunftspflichtigen Landwirte und Landwirtinnen erhalten ihre Benutzerkennung, ihr Passwort und das zum Ausfüllen des Fragebogens notwendige Informationsmaterial direkt von der Bundesanstalt Statistik Österreich. Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen entweder direkt über den eigenen PC (Direktmelder) oder mit Unterstützung der zuständigen Gemeindeorgane zu beantworten. Diese melden sich im Beisein des Landwirts bzw. der Landwirtin mit dessen/deren Zugangsdaten am Gemeinde-PC an, greifen auf den jeweiligen Erhebungsbogen zu und sind beim Ausfüllen des elektronischen Fragebogens behilflich.
Zur Auskunft verpflichtet sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, also Einheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens einem Hektar. Einheiten mit weniger als einem Hektar sind nur dann von der Erhebung betroffen, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten (Anbau besonderer Kulturen: z. B. 15 Ar intensiv genutzte Baumobstfläche; Tierbestände: z. B. Haltung von mindestens drei Rindern oder fünf Schweinen oder zehn Schafen bzw. Ziegen). Weist ein Betrieb keine der Erfassungsgrenzen für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf, besitzt aber mindestens drei Hektar Wald, dann ist auch dieser, nämlich als "Forstbetrieb", zur Auskunft verpflichtet.
Wenn kein Kriterium bei einem angeschriebenen Betrieb zutrifft, ist unbedingt eine Leermeldung abzugeben.
Der Fragebogen erscheint zunächst sehr umfangreich. Eine Reihe von Themenkomplexen, z.B. Gartenbau oder Bewässerung, ist jedoch mit so genannten "Filterfragen" versehen, die eine weitere Beantwortung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erforderlich machen. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen werden zudem sämtliche Verwaltungsdaten die der Bundesanstalt Statistik Österreich zur Verfügung stehen und auch verwendet werden dürfen, genutzt. Neben Name und Adresse des Betriebes sind auch die Flächenangaben aus dem Mehrfachantrag sowie Angaben aus der Tierliste bzw. aus dem Veterinärinformationssystem bereits vorgegeben. Somit müssen nur noch jene Fragen beantwortet werden, für die keine ausreichenden bzw. geeigneten Informationen aus anderen Quellen vorliegen, wie z. B. von Forstflächen, Gebäude- und Hofflächen oder Arbeitskräften. Dabei ist zu beachten, dass die Flächenangaben auf das Erntejahr 2010 zu beziehen sind.
Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgt Mitte Oktober 2010.
Bis 31. März 2011 ist die Befüllung und Übermittlung der Fragebögen abzuschließen, d. h. der Bundesanstalt Statistik Österreich müssen bis zu diesem Termin sämtliche Fragebögen vorliegen.
Als Hilfestellung während der Erhebung stehen zur Verfügung: