Agrarstrukturerhebung 2010

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl. II Nr. 122/2010, mit der Durchführung der Agrarstrukturerhebung 2010 mit Stichtag 31. Oktober 2010 beauftragt. Die Agrarstrukturerhebung ist als Vollerhebung bei allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht!

Fragebogen zum Download für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

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Hinweis: Auch nach Ablauf der Meldefrist für Direktmelder (Ende November 2010) können Sie Ihren Fragebogen hier herunterladen, ausfüllen und senden. In diesem Fall teilen Sie aber bitte Ihrer Gemeinde unbedingt mit, dass Sie selbst melden und keinen Termin bei der Gemeinde zur Ausfüllung brauchen.

Allgemeines

In Kombination mit der Erhebung zu landwirtschaftlichen Produktionsmethoden wird 2010 erstmals seit dem Jahr 1999 wieder eine Vollerhebung durchgeführt. Der Bedarf nach vergleichbaren und zuverlässigen agrarstatistischen Daten hat sich seit 1999 deutlich erhöht. Für agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie etwa für die Festlegung von Abgeltungen von Leistungen und Ausgleichszahlungen oder die Entwicklung von Förderungsprogrammen, stellen die Ergebnisse dieser Erhebung eine unentbehrliche Grundlage dar.

Für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie auch für die Europäische Kommission liefert die Agrarstrukturerhebung 2010 (AS 2010) wertvolle Erkenntnisse über die Entwicklung der österreichischen und europäischen Landwirtschaft. Gerade zur Bewertung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch für Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2013 ist die Europäische Kommission einmal mehr auf unabhängig gewonnene Daten angewiesen.

Die Ergebnisse der Erhebung werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2012 auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlicht.

Erweiterter Fragenkatalog

Neben den klassischen agrarstrukturellen Kernthemen dieser Erhebung wurden einige neue Themen wie etwa Bodenbearbeitung, Erosionsschutz, Klimarelevanz, Nutzung erneuerbarer Energien oder Tourismus in den Fragenkatalog aufgenommen, die ihren Hintergrund in umweltpolitischen Fragestellungen oder etwa in der Abbildung der fortschreitenden Diversifizierung der Betriebe haben. Um den bisher lückenhaften Datenbestand im Biolandbau zu schließen und gleichzeitig dem gestiegenen Datenbedarf der Öffentlichkeit sowie der Konsumenten und Konsumentinnen Rechnung tragen zu können, wurden Fragen betreffend die biologische Bewirtschaftung hinzugefügt. Umweltbezogene Daten aus der aktuellen Agrarstrukturerhebung werden etwa zur Bildung von Agrarumweltindikatoren benötigt. Erstmals wird auch flächendeckend ermittelt, wie viele Landwirte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie betreiben. Diese Daten dienen zusammen mit anderen Angaben zur besseren Darstellung jener Leistungen, die bäuerliche Betriebe im Sinn einer multifunktionalen Landwirtschaft für den gesamten ländlichen Raum erbringen.

Verbesserter elektronischer Fragebogen

Basierend auf den Erfahrungen und Anregungen, die im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen 2005 und 2007 gesammelt werden konnten, wurde der nunmehr vorliegende Fragebogen entwickelt. Anwenderfreundlichkeit für die Auskunftspflichtigen stand dabei im Vordergrund:

  • Höchste Sicherheit der eingegebenen Daten: e-Quest" speichert sie verschlüsselt auf dem PC vor Ort und übermittelt sie verschlüsselt per Webservice an die Bundesanstalt Statistik Österreich.
  • Ein ausführliches integriertes Hilfesystem bietet Hilfestellung direkt bei der Eingabe in den Fragebogen (F1-Taste).
  • Das System nimmt gezielte Eingabeprüfungen vor und macht unplausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen kenntlich. Das erspart den Auskunftspflichtigen zeitraubende Rückfragen seitens der Bundesanstalt Statistik Österreich.
  • Summen werden automatisch berechnet.
  • Fragen, die den befragten Betrieb nicht betreffen, werden programmgesteuert ausgeblendet oder deaktiviert.
  • Nach Herunterladen des elektronischen Fragebogens kann dieser "offline" ausgefüllt werden. Die Ausfüllarbeit kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Datenschutz und Meldemöglichkeiten

Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz idgF. Ein Höchstmaß an Datenschutz wird auch durch die Verwendung von persönlichen Zugangsdaten gewährleistet: Die auskunftspflichtigen Landwirte und Landwirtinnen erhalten ihre Benutzerkennung, ihr Passwort und das zum Ausfüllen des Fragebogens notwendige Informationsmaterial direkt von der Bundesanstalt Statistik Österreich. Sie haben die Möglichkeit, den Fragebogen entweder direkt über den eigenen PC (Direktmelder) oder mit Unterstützung der zuständigen Gemeindeorgane zu beantworten. Diese melden sich im Beisein des Landwirts bzw. der Landwirtin mit dessen/deren Zugangsdaten am Gemeinde-PC an, greifen auf den jeweiligen Erhebungsbogen zu und sind beim Ausfüllen des elektronischen Fragebogens behilflich.

Erhebungseinheiten und Erfassungsgrenzen

Zur Auskunft verpflichtet sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, also Einheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens einem Hektar. Einheiten mit weniger als einem Hektar sind nur dann von der Erhebung betroffen, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten (Anbau besonderer Kulturen: z. B. 15 Ar intensiv genutzte Baumobstfläche; Tierbestände: z. B. Haltung von mindestens drei Rindern oder fünf Schweinen oder zehn Schafen bzw. Ziegen). Weist ein Betrieb keine der Erfassungsgrenzen für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf, besitzt aber mindestens drei Hektar Wald, dann ist auch dieser, nämlich als "Forstbetrieb", zur Auskunft verpflichtet.

Wenn kein Kriterium bei einem angeschriebenen Betrieb zutrifft, ist unbedingt eine Leermeldung abzugeben.

Umfang der Erhebung und Entlastung der Auskunftspflichtigen

Der Fragebogen erscheint zunächst sehr umfangreich. Eine Reihe von Themenkomplexen, z.B. Gartenbau oder Bewässerung, ist jedoch mit so genannten "Filterfragen" versehen, die eine weitere Beantwortung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erforderlich machen. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen werden zudem sämtliche Verwaltungsdaten die der Bundesanstalt Statistik Österreich zur Verfügung stehen und auch verwendet werden dürfen, genutzt. Neben Name und Adresse des Betriebes sind auch die Flächenangaben aus dem Mehrfachantrag sowie Angaben aus der Tierliste bzw. aus dem Veterinärinformationssystem bereits vorgegeben. Somit müssen nur noch jene Fragen beantwortet werden, für die keine ausreichenden bzw. geeigneten Informationen aus anderen Quellen vorliegen, wie z. B. von Forstflächen, Gebäude- und Hofflächen oder Arbeitskräften. Dabei ist zu beachten, dass die Flächenangaben auf das Erntejahr 2010 zu beziehen sind.

Start der Erhebung

Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgt Mitte Oktober 2010.

Abschluss der Erhebung

Bis 31. März 2011 ist die Befüllung und Übermittlung der Fragebögen abzuschließen, d. h. der Bundesanstalt Statistik Österreich müssen bis zu diesem Termin sämtliche Fragebögen vorliegen.

Informationsbereitstellung bzw. Hilfestellungen

Als Hilfestellung während der Erhebung stehen zur Verfügung:

  • Folder mit "Bedienungsanleitung" für die Anwendung des elektronischen Fragebogens
  • Ausfüllanleitung für den elektronischen Fragebogen
  • Direkthilfe im Fragebogen zu bestimmten Eingabefeldern (F1-Taste)
  • Kostenlose Telefonhotline unter der Nummer 0800 799 766: Die Telefonnummer 0800 799 766 ist zwischen 14. September 2010 und Mitte Juni 2011 aktiviert. In diesem Zeitraum stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Werktagen zumindest zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr für Anfragen zur Verfügung. Natürlich sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt Statistik Österreich bemüht auch außerhalb dieser Kernzeit, nämlich in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr, Ihre Anrufe entgegenzunehmen.
  • Anfragen per E-Mail: agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at
  • Fax: +43 (1) 71128-8155

Ergänzende Informationen/Unterlagen zur Erhebung

10-05-04_AS-Logo für Web.eps   
Erhebungsfolderpdf_icon.gif (328 KB)
Ausfüllanleitung für den elektronischen Fragebogenpdf_icon.gif (3,8 MB)
Inhaltliche Erläuterungen zum Fragebogenpdf_icon.gif (2,2 MB)
Schreiben der Landwirtschaftskammer Österreichpdf_icon.gif (603 KB)
Erhebungskriterienpdf_icon.gif (200 KB)